Große und mittelgroße Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse durch einen externen Prüfer prüfen zu lassen. Aber auch für kleinere Unternehmen, Personengesellschaften und Einzelunternehmer kann eine freiwillige Prüfung sinnvoll sein. Sie erfahren mehr über die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens und gewinnen Sicherheit bei anstehenden Entscheidungen.
Als vereidigte Buchprüfer können wir sowohl gesetzliche Pflichtprüfungen (für mittelgroße Gesellschaften) als auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen durchführen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Prüfungsbericht zusammengefasst, der intern und extern (z.B. für Banken) als Informationsquelle genutzt werden kann.

Unser Service für Sie

Gesetzliche Pflichtprüfungen des Jahresabschlusses

Freiwillige Jahresabschlussprüfungen

Ordnungsmäßigkeits- und Sonderprüfungen

Unternehmensbewertungen

Gutachten in wirtschaftlichen Angelegenheiten